Unterschlagung

Unterschlagung
Defraudation.
I. Begriff:Die vorsätzliche, rechtswidrige Zueignung einer fremden (d.h. nicht im Alleineigentum des Täters stehenden) beweglichen Sache (Abgrenzung zum  Diebstahl sowie zu  Untreue und  Betrug mitunter schwierig). Die U. wird gemäß § 246 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, wenn die Sache dem Täter anvertraut ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der  Versuch ist strafbar.
- Sonderfälle: Z.B. Depotunterschlagung,  Haus- und Familiendiebstahl.
- Als U. sind ggf. auch zu ahnden die Zueignung von Waren, die unter  Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, und die Zueignung von Sachen, an denen das Eigentum im Wege der  Sicherungsübereignung auf einen anderen übertragen ist.
- Keine U., wenn die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ausdrücklich oder stillschweigend gestattet ist, weil bei Einwilligung des Eigentümers die Rechtswidrigkeit des Handelns entfällt.
II. U. im Unternehmen:Kommt in den verschiedensten Formen vor und wird meist durch Mängel in der Betriebsorganisation begünstigt. In der Praxis überwiegt v.a. die sog. verdeckte U., bei der der Täter durch eine oder mehrere Verdeckungshandlungen die Entdeckung der U. zu verhindern sucht.
- Zu unterscheiden sind zwei große Gruppen von Unterschlagungsarten: (1) Bei der einen Gruppe lassen sich die Veruntreuungen auf die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Inventarisierung und Bilanzierung, sowie auf die Ausnutzung von Mängeln des Kontrollsystems zurückführen: (a) Vorwegunterschlagung, (b) Ausnutzung von Unordnung oder Arbeitsrückständen, (c) Ausnutzung von Organisationsmängeln bei der Verwaltung von Beständen, (d) Nichtverbuchung oder nicht rechtzeitige Verbuchung von Belegen.
- (2) Bei der anderen Gruppe liegen Fälschungen unterschiedlicher Arten vor: (a) Belegfälschungen, (b) Buchfälschungen, (c) Falschbuchungen auf Bestandskonten, (d) Falschbuchungen auf Aufwandskonten, (e) Fälschungen von Abschlussunterlagen.
- (3) Schließlich ist als selbstständige Methode das Einschalten von Mithelfern zu erwähnen. Literatursuche zu "Unterschlagung" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Unterschlagung — Unterschlagung …   Deutsch Wörterbuch

  • Unterschlagung — (Veruntreuung, Interversio), das Verbrechen, welches dadurch begangen wird, daß Jemand eine fremde bewegliche Sache, in deren Besitz er nicht durch Diebstahl gekommen ist, doloser Weise zu dem Zwecke sich aneignet, um sie ihrem rechtmäßigen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Unterschlagung — (Unterschleif, Interversio, auch Defraudation, als Amtsunterschlagung früher Pekulat genannt), die wissentliche, rechtswidrige Zueignung einer fremden, beweglichen Sache, die sich im Besitz oder im Gewahrsam des Täters befindet. Der Tatbestand… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unterschlagung — Unterschlagung, Unterschleif, Veruntreuung, die wissentliche, rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen, im Gewahrsam des Täters befindlichen Sache, wird mit Gefängnis bis zu 3 J., wenn es sich um eine anvertraute Sache handelt, bis zu 5… …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Unterschlagung — Die Unterschlagung ist das allgemeinste Zueignungsdelikt im deutschen Strafgesetzbuch. Nach § 246 Absatz 1 StGB macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung ist gem. § 12 Abs. 2 StGB… …   Deutsch Wikipedia

  • Unterschlagung — Defraudation; Hinterziehung; Veruntreuung; Unterschleif * * * Un|ter|schla|gung 〈f. 20〉 Veruntreuung ● eine Unterschlagung aufdecken, feststellen; Unterschlagungen begehen; wegen Unterschlagung angezeigt, verurteilt werden * * * Un|ter|schla|gung …   Universal-Lexikon

  • Unterschlagung — 1. Diebstahl, Hinterziehung; (Rechtsspr.): Aneignung, Eigentumsdelikt, Eigentumsvergehen, Veruntreuung. 2. Geheimhaltung, Verheimlichung, Vertuschung, Vorenthaltung. * * * Unterschlagung,die:Veruntreuung·Untreue·Hinterziehung·Unregelmäßigkeit …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Unterschlagung — Un|ter|schla|gung …   Die deutsche Rechtschreibung

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